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mopped
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Verfasst am:
29.07.2010, 09:40 Einstein sucht ein neues zu Hause . |
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mopped
Forenküken
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Alter: 32
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Verfasst am:
29.07.2010, 09:45 Noch ein bild |
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So hier hat er sich grade mal fein gewendet ach ja er ist grade bischen grau da er sich wieder Häutet.
_________________ Mööp
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Frank
Forenjunkie
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Verfasst am:
29.07.2010, 10:54 (Kein Titel) |
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Mensch, da muss sich doch jemand hier finden. Der sieht ja wirklich superschön und lieb aus. Schade, ich habe keinen Platz mehr.
_________________ 1.1 Brachylophus fasciatus
1.0 Priester Lvl 80 WoW
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[Rene]
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Verfasst am:
29.07.2010, 11:03 (Kein Titel) |
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mopped
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Beiträge: 28
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Verfasst am:
29.07.2010, 11:53 Notfallplan Plan b |
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So ich habe schon mal nen notfallplan entworfen
schaut so aus 1600x2500 x 2400 hat ne kleine schräge also kein komplettes viereck , kann ja sein das ich meinen dicken nicht so schnell vermittelt bekomme . Ich denke als übergangslösung geht dat oder ?
Lg Mopped
_________________ Mööp
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Zhunami
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Verfasst am:
29.07.2010, 12:06 (Kein Titel) |
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Das wäre in Ordnung für eine nicht dauerhafte Unterbringung. Ich kann mir leider unter der Schräge nicht viel vorstellen, wie sieht das denn aus? Die Maße als Quader wären ja generell gerade ausreichend für das Tier. Allerdings kann so eine Schräge ja viel an Platz wegnehmen. Hast du davon vielleicht ein Foto?
_________________ Über 80% der Weltbevölkerung hat mehr als vier Beine.
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mopped
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Verfasst am:
29.07.2010, 12:16 (Kein Titel) |
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So ich habe das mal aufgezeichnet ich hoffe man kann das einigermassen sehen ...
Mööp
_________________ Mööp
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Kazuko
Forenretter

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Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 830
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Verfasst am:
29.07.2010, 13:05 (Kein Titel) |
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chucky
Foreninventar

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Anmeldungsdatum: 02.11.2008
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Verfasst am:
29.07.2010, 13:37 (Kein Titel) |
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Stimmt, es reicht als Übergangslösung. Wenn ich micht nicht verrechnet habe, dann kommt man auf ca. 7,4 m³ Rauminhalt. Das sind doch etwa die gesetzlichen Mindestmaße für ein Pärchen?
Das ginge schon aber im Hinblick darauf, dass er ja auch mal einen Partner bekommen sollte und man sie auch nicht an der Grenze des Erträglichen halten sollte, ist es halt nichts langfristiges.
Trotzdem hast du erstmal meinen vollen Respekt für diese Entscheidung und über früher oder später findest du sicher eine bessere Lösung.
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[Rene]
Foreninventar

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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 1525
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Verfasst am:
29.07.2010, 15:10 (Kein Titel) |
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Zitat:
Wenn ich micht nicht verrechnet habe, dann kommt man auf ca. 7,4 m³ Rauminhalt. Das sind doch etwa die gesetzlichen Mindestmaße für ein Pärchen?
<OT an>
Es gibt keine "gesetzlichen" Mindestmaße, schon gar nicht nach "m³" berechnet
Wobei eine Berechnung nach m³ auch völlig daneben wäre, denn das könnten ja auch 100x100x600 (LxBxH) sein
<OT aus>
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Kazuko
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Verfasst am:
29.07.2010, 15:55 (Kein Titel) |
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rene hat leider recht, es wär in Deutschland vollkommen legal en Leguan in nem kleinen Glaskasten zu halten. Aber ich möcht hier mal gerne das Schweizer Tierschutzgesetzt, speziel zum Grünen Leguan, posten. Weil das ist im Grunde genommen das woran sich hier fast jeder Halter hält und auch das was man seinem Leguan min. bieten sollte. Vielleicht macht es dir etwas klarer warum hier viele manchmal etwas temparamentvoll reagieren wenns um falsche Haltung geht wenn du siehst das das was die Leute hier sagen in einem anderen Land Gesetz ist.
Reptilien
Vorbemerkung
A.
Die Gehegegrösse muss sich, unter anderem wegen der teils enormen Unterschiede zwischen adulten und juvenilen Tieren, nach der Körperlänge bzw. der Panzerlänge des gehaltenen Individuums richten. Die Gehegegrösse ergibt sich aus der Addition der für jedes einzelne Tier bestimmten Flächen und wird in der Tabelle in der Masseinheit «Körperlänge» (KL) angegeben. Die Körperlänge bedeutet bei Echsen die Kopf-Rumpflänge, bei Schildkröten die Panzerlänge und bei Schlangen die Gesamtlänge.
B.
Die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an Temperatur und Luftfeuchtigkeit (Ektothermie) sind zu berücksichtigen.
C.
Gehege für giftige Reptilien, Riesenschlangen über 3 m Körperlänge sowie Warane und Leguane über einen Meter Körperlänge sind so zu gestalten und zu betreiben, dass den Sicherheitsaspekten ausreichend Rechnung getragen wird. Die Gehege müssen mit Sicherheits-verschlüssen ausgerüstet sein.
1.Mindestanforderungen Haltung
Haltungsanforderungen für Grüne Leguane
Anzahl: 2
Landteil Fläche: KL (Körperlänge): 4x3
Gehegehöhe: KL (Körperlänge): 4
für jedes weitere Tier: 2x2
Besondere Anforderungen: 2) 3) 5) 8 ) 9) 12) 26)
2) Gewisse Arten müssen in einem heizbaren Bassin oder Becken ausreichender Grösse baden können, auch im Abtrenngehege.
3) Die Temperatur muss den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Ein kleinerer Teil des Geheges muss allenfalls eine höhere Temperatur aufweisen und je nach Art muss für jedes Tier eine Wärmelampe vorhanden sein, damit es sich individuell aufwärmen kann.
5) Soziale Struktur beachten. Unter Umständen müssen die Tiere einzeln gehalten werden.
8) In allen Gehegen müssen, entsprechend der Art, horizontale oder vertikale Klettermöglichkeiten auf Bäumen, körperdicken Ästen, feinen Zweigen bzw. auf Kork- oder Felswänden vorhanden sein.
9) Versteckmöglichkeiten müssen vorhanden sein.
12) Solide Gehegekonstruktion (Terrarium).
26) Bei gewissen tagaktiven Arten sind helle Lampen (z.B. Halogen, HQL oder HQI) zur Bestrahlung lokaler Aufwärmplätze zu verwenden, ausser die Tiere werden im Freiland oder in Gehegen mit direkter Sonneneinstrahlung gehalten. Die ausschliessliche Verwendung von Bodenheizungen oder Infrarotstrahlern ist nicht zulässig.
Jetzt kann jeder mal schauen ob er das auch einhält Ich sicher, denn ich wurd schon kontrolliert. Die Behörden gehen beim Berechnen ob die Größe stimmt von Tieren mit 50-60cm KRL aus, egal ob da en kleingewachsener Leguan drinsitzt. Und sie fanden meine 8m² für 3 Leguane schon eher klein, obwohl es weit über den gesetzlichen Maßen liegt.
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[Rene]
Foreninventar

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Verfasst am:
29.07.2010, 19:32 (Kein Titel) |
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« Kazuko » hat folgendes geschrieben:
rene hat leider recht, es wär in Deutschland vollkommen legal en Leguan in nem kleinen Glaskasten zu halten.
Naja, das nun auch wieder nicht, denn in einem solchen Fall würde das Tierschutzgesetz greifen.
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Kazuko
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Verfasst am:
29.07.2010, 20:35 (Kein Titel) |
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Naja aber da keiner Kontrolliert tut es das nicht, wenn es nicht wer anzeigt. Und mal ehrlich wieviele Leguane hast du auf Inet-Seiten oder bei Youtube schon gesehen die genauso leben.
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mopped
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Verfasst am:
29.07.2010, 21:40 (Kein Titel) |
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Supersache mit dem gesetzt nur leider löst das mein problem nicht -.-
Und irgenwie raff ich das nicht fürn pärchen wäre es genug platz aber für n einzelnen igu is es zu klein ich bin verwirrt
Und gesetz in D-Land is mir auch neu es gibt vorgaben richtlienen aber keine in textvorm festgeschriebenen gesetze ...
Naja wurst is das nune Genug platz oder nicht 3,1 m2 bzw knapp 8m3
ich fand es zu klein aber sollte man hier drauf kommen das das genug is würde ich meinen dicken gerne behalten :D
Ansonsten benutzt mein Thema bitte wieder zur suche eines geigneten zu-Hauses
Mööp lg Mopped
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Zuletzt bearbeitet von mopped am 29.07.2010, 21:56, insgesamt einmal bearbeitet
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mopped
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Verfasst am:
29.07.2010, 21:44 (Kein Titel) |
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1.Mindestanforderungen Haltung
Haltungsanforderungen für Grüne Leguane
Anzahl: 2
Landteil Fläche: KL (Körperlänge): 4x3
Gehegehöhe: KL (Körperlänge): 4
für jedes weitere Tier: 2x2
Besondere Anforderungen: 2) 3) 5) 8 ) 9) 12) 26)
das bedeutet bei punkt Höhe x4 oder wie ? 1,30 x4 = 5,2m Höhe
Das kann doch nicht sein oder ?
Mopped
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